
Ausgabe
im
Gutshaus Glinde
Möllner Landstraße 53
21509 Glinde
an jedem
Donnerstag
von ca. 15:00 bis 16:00
Lageplan weiter unten
Das müssen Sie tun, um von uns Lebensmittel zu erhalten:
Wir müssen sicher stellen, dass Sie zum Kreis unserer bedürftigen Kunden gehören.
Dazu benötigen wir von Ihnen Ihren Ausweis und ein amtliches Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass Sie bedürftig sind.
Erhalten Sie ALG II, ist das der Bescheid des Jobcenters. Haben Sie ein anderes geringes Einkommen (z.B. Rente, Lohn, Gehalt, Leistungen der Grundsicherung), bringen Sie bitte auch darüber einen Bescheid mit.
Danach erhalten Sie von uns einen Abholausweis.
Gegen Vorlage des Abholausweises und für einen symbolischen Euro erhalten Sie dann zu den Ausgabezeiten Ihre Lebensmittel.